ZZertifizierter Mediator
Die Bezeichnung Zertifizierter Mediator wird durch § 5 Abs. 2 des Mediationsgesetzes gesetzlich geschützt und in Verbindung mit der entsprechenden Rechtsverordnung legal definiert. Seit dem 1. September 2017 darf sich derjenige als zertifizierter Mediator bezeichnen, der eine Mediationsausbildung näher bestimmten Umfangs absolviert, mehrere Praxisfälle mediiert und in Supervisionen reflektiert hat und der regelmäßig die erforderlichen Forbildungen besucht, vgl. § 5 Abs. 2 MediationsG i.V.m. ZMediatAusbV. Die Voraussetzungen der Zertifizierung werden durch den Mediator selbst festgestellt.